2026-01-08T11:44:48+01:00

2027 Auszubildende/r als Beamter/in (m/w/d) in der 2. Qualifikationsebene

Ausbildung

Für den Ausbildungsbeginn ab 01. September 2027 suchen wir 

Beamtenanwärter/innen (m/w/d) für die 2. Qualifikationsebene 

in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen am Landratsamt Eichstätt.

 

Wir bieten dir:

  • eine vielseitige, abwechslungsreiche und interessante Ausbildung
  • nach der Ausbildung vielfältige Einsatzmöglichkeiten in einer serviceorientierten Behörde
  • eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • flexible Arbeitszeiten
  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • sowie nach erfolgreicher Ausbildung einen sicheren Arbeitsplatz

 

Das solltest du mitbringen:

  • einen mittleren Schulabschluss
  • Freude am Umgang mit Menschen und Rechtsvorschriften
  • Lernbereitschaft und Leistungswillen
  • eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie Rechtschreibsicherheit
  • Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit

 

Die Zeit der Ausbildung als Beamter/in der 2. Qualifikationsebene auf Widerruf dauert zwei Jahre. Der berufspraktische Teil der Ausbildung findet in den Dienststellen des Landkreises Eichstätt statt. Die theoretische Ausbildung erfolgt an Standorten der Bayerischen Verwaltungsschule (z.B. Nürnberg). Während der Anwärterzeit wird ein Bruttoanwärtergrundbetrag nach derzeitigem Stand in Höhe von monatlich 1.509,93 € gewährt.

Voraussetzung für die Bewerbung als Beamtenanwärter/in ist die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (QE2). Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei. Nähere Infos zum hierzu findest du auf der Homepage des LPA

 

Noch Fragen?

Wende dich gern an unser Team Ausbildung:

Katrin Bench, Ausbildungsleitung
Tel. 08421 70-1041

Laura Frey, Ausbildungsbetreuung
Tel. 08421 70-1047

oder per E-Mail an

ausbildung@lra-ei.bayern.de

 

Wir freuen uns auf deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.09.2026 über das Online-Portal des Landkreises Eichstätt (Button unten rechts).

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

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